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Münzen am Zoo

Joachimsthaler Str. 39/40

10623 Berlin

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Mo - Sa von 10 - 18 Uhr

Tricks beim Goldankauf

Nachfolgend beschreibe ich eine Masche mit deren Hilfe unseriöse Händler versuchen Ihnen Ihre Münzen oder Schmuckstücke zu einem Bruchteil des tatsächlichen Ankaufwertes abzukaufen.

Beispiel: Sie haben eine Münzensammlung aus Gold, Silbermünzen und Kleinmünzen.

Der Ankaufswert der Goldmünzen liegt bei ca. 8.000 Euro, der Rest hat einen realistischen Ankaufswert von ca. 500 Euro. Sie gehen damit zu einem Händler und bieten diese Sammlung dort an.

Sie haben bereits Gebote anderer Händler zum Sofortankauf über etwa diese Summe und wollen die Preise noch vergleichen.

Der Händler oder Juwelier teilt die Sammlung zunächst beim Bewerten in zwei Teile.

Den einen Teil, in diesem Fall die Goldmünzen, bewertet er mit einem Bruchteil des tatsächlichen Wertes, zum Beispiel mit 4.000 Euro.

Den Teil mit den Münzen die eigentlich realistisch nur 500 Euro wert sind und an dem der Juwelier oder Aufkäufer in Wirklichkeit überhaupt nicht interessiert ist, bewertet er mit zum Beispiel 8.000 Euro.  Er kommt so auf vollkommen unrealistische 12.000 Euro für die Sammlung.

Jetzt bietet er Ihnen an, die ja billigen Goldmünzen sofort für 4000 Euro zu kaufen. Den wertvolleren Teil würde er aber nur in Kommission oder im Auftrag, einem speziellen Kunden für solche Raritäten anbieten.  Dafür werden dann Fotos gemacht, es wird rumtelefoniert etc.,  alles Show!

Da die 12.000 Euro ja weit über jedem anderen fairen Angebot liegen, verkaufen Sie die uninteressanten Goldmünzen für 4.000 Euro und lassen den Rest für 8.000 Euro als Kommission oder Auftragsverkauf beim Juwelier oder Händler.

Leider kommt der Auftragsverkauf nicht zu Stande, der Kunde springt  leider plötzlich ab und der Händler gibt Ihnen die Münzen, die er ja leider obwohl er sich ja so bemüht hat, nicht verkaufen konnte zurück.

Den angeblichen Kunden hat es nie gegeben. Auf dem Markt ist dafür aber maximal 500 Euro zu erzielen.

Fazit:

Sie haben Ihre Sammlung die eigentlich 8.500 Euro Ankaufswert hat für 4.000 Euro verkauft.  500 Euro für den Rest bei anderen Händlern nach langem Preisvergleich . Erlös zusammen 4.500 Euro ! Gesamtverlust und Ihr Schaden durch diesen Trick in diesem Fall: 4.000 Euro !

 

Schutz Dagegen:

Verkaufen Sie nur wenn die angebotene Summe in diesem Fall 12.000 Euro, für die Gesamtsammlung auch sofort, in bar, komplett ausgezahlt wird. Wenn nicht genug Geld im Laden ist und erst mal ein Teilbetrag für einen Teil der Sammlung angeboten wird, machen Sie einen Termin zur vollständigen Zahlung aus, nehmen die GESAMTE SAMMLUNG wieder mit und kommen sie einfach zum vereinbarten Termin mit den Münzen oder Schmuckstücken wieder.  Gehen Sie keinesfalls auf Kommissions- oder Auftragsverkäufe ein. 

Mit Schmuck wird ähnlich gearbeitet. Einzelne Stücke werden billig gekauft andere total überbewertet und nur in Kommission genommen.

Die Berufsbezeichnung Juwelier ist in Deutschland nicht geschützt.

Jeder kann sich so bezeichnen.

Anders sieht es beim Goldschmied aus. Diese Berufsbezeichnung darf nur geführt werden wenn man mit Erfolg eine Lehre / Ausbildung absolviert hat.

Für Auftragsverkäufe ohne Festpreis gibt es seriöse Auktionhäuser die auf Schmuck oder Münzen spezialisiert sind.



Ich zahle 60 oder 70 Euro pro Gramm, aber wofür?

Derzeit werben viele Ankäufer mit Ankaufspreisen von beispielsweise 65 Euro pro Gramm. Man muss schon genau in der Anzeige lesen, um herauszufinden, dass dieser Preis nur für 1 Gramm Goldbarren und einzig und alleine nur für diese Stückelung gilt. Bei 5, 10 oder 20 Gramm Barren wird dann ein erheblich niedrigerer Preis pro Gramm gezahlt. Diese Werbung ist extrem irreführend und dient einzig und allein dazu, sie in den Laden des Aufkäufers zu locken, dort wird dann der Ankaufpreis sehr wortreich auf ein für den Aufkäufer realistisches Maß heruntergeredet.

Beliebt ist auch mit einem unrealistischen Preis von zum Beispiel 65 Euro pro Gramm zu werben und dann dem Opfer im Laden zu sagen, dieser Preis wird aber nur für echten Markenschmuck oder Luxusuhren von teuren Premium-Marken gezahlt.  Das Opfer erhält auch in diesem Fall nur einen dem tatsächlichen Marktwert angenäherten, sehr viel niedrigeren Preis für seine Pretiosen die natürlich nicht ins Premiumsegment fallen.

Bei diesen irreführenden Werbungen geht es nur darum private Anbieter, also SIE (!),  in die Läden zu locken um dann zu erheblich niedrigeren Preisen anzukaufen.

Also vor dem Besuch im Laden der diese Werbung geschaltet hat eventuell telefonisch erfragen ob der Preis von 45 Euro pro Gramm auch verbindlich für 5, 10 oder 20 Gramm Barren oder für Altschmuck und Bruchgold gilt.  Wenn dann im Laden weniger berechnet wird als der in der Zeitung beworbene Mond- bzw. Lockpreis am besten wieder einpacken und zu einem anderen Aufkäufer gehen.

 

Künstlerprosa: Unseriöse Irreführung mit "Unser Verkaufspreis"

Zum Teil wird in Zeitungen mit Margenpreisen geworben, die stark überhöht sind. Das Neue daran ist, dass in der Anzeige vor dem Preis jetzt " UNSER VERKAUFSPREIS ", oder um das Ganze noch mehr zu verschleiern, nur noch die Abkürzung VK steht. Höchste Vorsicht bei solchen Angeboten !

Man denkt der Typ zahlt gut, aber Achtung es ist ja der Verkaufspreis! Der Ankaufpreis sieht ja, weil der Unternehmer auch was verdienen will natürlich viel niedriger. Also wie immer bei beworbenen Ankaufspreisen Vorsicht walten lassen und genau lesen was da beworben wird.

 

Die Unze, was ist das?

Hier die Wikipedia Definition:

Die Feinunze (engl. Troy Ounce) mit dem Einheitenzeichen oz. tr. wird für Edelmetalle verwendet. Ihr Gewicht entspricht der Apotheker-Unze (1 oz.tr. = 31,1034768 g), bezieht sich aber nur auf den Edelmetallanteil. Das Gewicht eventueller Verunreinigungen wird also vom Gesamtgewicht abgezogen. Die Angaben der Gold- und Silberpreise erfolgen in US-Dollar pro Feinunze.

Viele Ankaufangebote im Internet beziehen sich auf die Maßeinheit Unze. Um den Grammpreis zu ermitteln müssen Sie die angegebene Summe durch 31,1 teilen. Viele beliebte Anlagemünzen aus Gold oder Silber werden in Unzen-Stückelungen geprägt. Am Gebräuchlichsten sind: 1/25, 1/20, 1/10, 1/4, 1/2, und 1 Unze. Es gibt aber auch 2, 5 und 10 Unzen und 1 Kilogramm Münzen.

Übersetzt: 1/25 = 1,24 g, 1/20 = 1,55 g, 1/10 = 3,1 g, 1/4 = 7,775 g, 1/2 = 15,55 g, 1 Unze = 31,1 g, 2 Unzen = 62,2 g, 5 Unzen = 155,5 g, 10 Unzen = 310 g, 1 Kilo = 1000 g

Für diese Münzen in Unzenstückelung erhält man beim Silberverkauf in der Regel einen besseren Preis pro Gramm als für Münzen die nicht in Unzenstückelung geprägt sind, wie zum Beispiel:  Österreichische 25, 50 und 100 Schilling Münzen,  Kanadische 5 und 10 Silberdollar oder Russische 5 und 10 Rubel Olympiamünzen, um nur die am häufigsten angebotenen Silbermünzen zu nennen.

 

Wert und Ankaufspreis 100 Euro 50 Euro, Vorsicht Falle

Wenn Sie den Wert von Schmuckstücken oder Münzen erfragen, erhalten Sie eine andere Angabe, als wenn Sie sich  nach dem Ankaufspreis dieser Artikel erkundigen.

Ein Juwelier wird Ihnen auf die Frage nach dem Wert eines Artikels eine sehr viel höhere Summe nennen, als er bereit ist, tatsächlich im Ankauf zu zahlen.

Beispiel: 5 DM Germanisches Museum 1952 Gedenkmünze. Wert = Verkaufspreis je nach Erhaltung zwischen 350 und 500 Euro. Ankaufspreis zwischen 200 und 350 Euro !

Fragen Sie nicht nach dem Wert, sondern nach den tatsächlichen Ankaufpreisen!

 

Mondpreise und „Steuerabzüge“: Die häufigste Betrugsmethode

In der Tagespresse werden Anzeigen geschaltet, in denen für Bruchgold Mondpreise geboten werden. Es wird entweder der volle Gold-Tagespreis oder ein Preis der weit darüber hinaus geht angeboten. Mondpreise dienen nur dazu Sie in den Laden des Werbenden zu locken. Dort wird dann ein Preis angeboten, der wesentlich unter dem in der Zeitung ausgelobten Preis liegt. Wenn man in das Geschäft geht und die Schmuckstücke anbietet wird einem gesagt, diesen Preis erhalten nur Händler oder "gewerbliche Einlieferer". Der Preis für gewerbliche Anbieter beinhaltet angeblich die Mehrwertsteuer von 19 %  oder eine Gebühr fürs Finanzamt in beliebiger Höhe die natürlich dem privaten Anbieter abgezogen werden muss.

Dem privaten Verkäufer muss dann leider die Umsatzsteuer und weitere Steuern und Gebühren abgezogen werden. Dann werden von dem in der Zeitung angegebenen Spitzenpreis erst mal schnell 30 bis 40% abgezogen. Oder es wird behauptet diese Preise gelten nur für den Schmuck internationaler Marken. All dies habe ich mir nicht ausgedacht, das haben mir Kunden im Laden berichtet, und häufig die Frage gestellt was wir denn für Steuern und Gebühren abziehen, bis mir aufging worum es bei dieser Frage eigentlich ging.

Das ist Betrug!

Private Verkäufer zahlen beim Verkauf von Schmuck, Münzen und Bruchgold  an Aufkäufer keinerlei Steuern oder Abgaben! Es wird weder eine Mehrwertsteuer noch Abgeltungssteuer  fällig, die dem Verkäufer angeblich abgezogen werden muss. Diese Behauptung dient nur dazu den Ankaufspreis zu drücken. Wenn jemand einen Preis in der Zeitung auslobt, sollte er diesen auch bezahlen. Bestehen Sie auf diesem Preis. Wenn ein Händler damit wirbt 18 Euro pro Gramm Gold und dazu einen Bonus von 10 % zu zahlen, dann verlangen Sie 19,80 Euro wie in der Werbung ausgelobt.

Er wird das nicht zahlen wollen, was er auch nicht kann, da der Verkaufspreis an die Schmelzanstalt in der Regel geringer ist. Dieses Angebot mit einem sogenannten "Mondpreis"  in der Zeitung hat nur dazu gedient, Sie in den betreffenden Laden zu locken.

10% Bonus oder Vorteilscoupon

Sie kommen mit ihren Schmuckstücken in das Geschäft das diese Werbung geschaltet hat, "+ 10 %" und bieten Ihre Wertgegenstände an. In der Werbung steht aber nicht, von welchem Grundpreis ausgegangen wird.

Das ist wettbewerbswidrig und irreführend. Es wird ihnen daraufhin ein Preis genannt ohne ihnen aber das genaue Gewicht und den Grundpreis pro Gramm  zu nennen  auf den die 10 % eigentlich aufgeschlagen werden müssten.

Wenn Sie nach den 10 % fragen wird gesagt, diese 10%  sind bereits enthalten.

Auch das ist Betrug. Das kann man bei der Wettbewerbszentrale oder beim Gewerbeamt anzeigen. Sie können sich dagegen schützen, wenn Sie sich vorher wie oben beschrieben eine Vorstellung bilden, was das Schmuckstück für einen Verkaufswert hat. Verkaufen Sie nur zu dem beworbenen Preis zuzüglich dem ausgelobten Bonus.

Manipulierte oder ungeeichte Waage

Dagegen kann man sich nur schützen wenn man mit einer geeichten Waage gegenprüft. Ein Wiegen mit der Brief-oder Küchenwaage reicht nicht aus, da diese zu ungenau ist. Sie liefert höchstens Annäherungswerte. Achten Sie auf das Eichsiegel auf der Waage des Ankäufers. Ein Edelmetallankauf darf nur mit einer geeichten Waage durchgeführt werden. Es wird dann auf der Waage ein Eichsiegel ähnlich der TÜV Plakette angebracht. Dann ist eine Manipulation sehr schwer und praktisch ausgeschlossen. Bei Verdacht zur Polizei gehen. Diese Betrugsmethode ist eher selten, da zu leicht nachzuweisen. Aber immer auf eine geeichte Waage achten und notfalls fragen, ob die Waage geeicht ist.

Zerlegen von Schmuckstücken - Kein Betrug aber eine Unsitte

Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie etwas auch wirklich verkaufen wollen lassen sie nicht zu, dass zum Beispiel die Steine zur Wertbestimmung aus dem Schmuck gebrochen werden. Lassen Sie sich ein annäherndes Angebot machen, ein Fachmann wird in etwa den richtigen Materialgehalt auch schätzungsweise ermitteln können. Nach dem Herausbrechen der Steine bleibt nur ein Häufchen Goldschrott den keiner wieder mitnehmen will, egal wie mies der Preis ist.

Verkauf beim Bäcker, Schuster, Schlüsseldienst, Ankaufaktionen im Supermarkt oder beim Teppichhändler

Seien sie mal ehrlich, gehen Sie mit Zahnschmerzen zur Behandlung zum Frisör ?

Immer ein Preisangebot geben lassen und notfalls auch mal per Telefon in der nächsten größeren Stadt ein Gegenangebot unverbindlich pro Gramm geben lassen. (Was kriege ich heute für ein Gramm 585er Bruchgold?) Nie die Schmuckstücke zur Bewertung zerlegen lassen (siehe oben). Goldankaufsaktionen laufen immer über mehrere Tage, man muss dann nicht sofort verkaufen und kann wenn das Angebot in Ordnung sein sollte am nächsten Tag wiederkommen.

Bestehen Sie bei solchen Ankaufsaktionen beim Schuster, Bäcker, Schlüsseldienst, Zeitungsladen oder Markt auf eine Quittung über den Ankauf! Name und Adresse des Aufkäufers (Firmenadresse, sogenannte ladungsfähige Anschrift, kein Postfach), Steuernummer, fortlaufende Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzelpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift  des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein. Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten vom Verkauf zurücktreten. Dazu haben Sie das Recht!

Reisende Aufkäufer

Das deutsche Gewerberecht verbietet den Edelmetallankauf im Reisegewerbe. Wer Gold ankaufen will muss ein sogenanntes stehendes Gewerbe angemeldet haben. Notfalls danach fragen und die Gewerbeanmeldung einsehen.
Ein Reisegewerbeschein reicht nicht aus ! Das ist ein Gesetzesverstoß. Auch dort , falls Sie doch auf einer solchen Aktion etwas anbieten wollen unbedingt immer den Grammpreis für die von Ihnen angebotene Legierung vorher erfragen und immer zumindestens rein informativ ein Gegenangebot einholen. Auch diese Aktionen laufen mehrere Tage und man kann ja wieder hingehen wenn der Preis OK ist. Auch hier gilt in jedem Fall  Quittung verlangen wie oben.

Name des und Adresse des Aufkäufers ( Firmenadresse, sogenannte Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach ), Steuernummer, fortlaufende Nummer des Beleges, Datum, Menge, Einzeplpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift  des vor Ihnen sitzenden Käufers mit Datum sollten auf jeden Fall auf dem Beleg gut lesbar vorhanden sein. Wenn das auf Anfrage verweigert wird ist etwas nicht in Ordnung und Sie sollten vom Verkauf zurücktreten.  Dazu haben Sie das Recht!

Goldankauf per Post

Achten Sie darauf, dass bei einem solchen Angebot immer ein Tagespreis erfragbar ist. Gerade im Fernsehen wird so geworben. Wenn man dort anruft und Nachfragt kommt meißt eine Band-Ansage die durch die Prozedur des Verkaufes und Versandes führt. Es ist aber leider nicht möglich einen Verkaufspreis oder einen Prozentsatz vom Tageskurs als Ankaufpreis zu erfragen. Was man dann letzendlich vom Aufkäufer überwiesen wird liegt vollkommen im Belieben des Aufkäufers und bleibt bis zum Eingang der Überweisung für Sie ein Geheimnis.

Diesen Verkaufsweg sollte man nur nutzen wenn man den Ankaufpreis vor dem Versand kennt und sich genau ausrechnen kann was man für seinen Schmuck erhält. Sie sollten sich  diesen Ankaufpreis für das von Ihnen grob ausgewogene Schmuckstück schriftlich fixieren lassen. Eine telefonische Bestätigung reicht leider wegen der fehlenden Beweiskraft bei späterem Ärger nicht aus.

Erst schicken wenn man vorher weiß was man pro Gramm bekommt !

Unsitte Schätzung

Es gibt bei Schätzungen immer zwei mögliche Schätzpreise.

1.Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt den Neupreis eines Schmuckstückes beim Kauf beim Juwelier an. Darin sind alle Steuern Arbeitskosten und Steuern enthalten die bei einem Neukauf anfallen. Er ist wesentlich höher als der Ankaufwert. Bei vielen Schmuckstücken beträgt der Ankaufwert vielleicht 20 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes. Diesen Wert benötigen Sie wenn Sie zum Beispiel bei ihrer Hausratversicherung einen Einbruchschaden melden müssen.

2. Ankaufpreis

Das ist der Preis den der Juwelier oder Schätzer selber für das vorgelegte Stück bezahlen würde. Ungefragt wird der Schätzer immer den sehr viel höheren Wiederbeschaffungswert ansetzen und danach seine Schätzgebühr berechnen. Fragen Sie nach dem Ankaufwert bei einer Schätzung die zum Verkaufen benötigt wird. Wenn Sie irgendwo einen Gegenstand Schätzen lassen wollen fragen Sie unbedingt den Schätzer ob er das Stück auch für den geschätzten Preis selber ankaufen würde. Es ist eine Unsitte Schmuckstücke mit Mondpreisen zu schätzen und dafür dann eine entsprechende Schätzgebühr zu erheben.

Eine Schätzgebühr von bis zu ca. 3 % ist branchenüblich und legitim.

Sie sollten aber auf jeden Fall aushandeln, und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Schätzgebühr bei einem Verkauf an den Schätzer zum geschätzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, erstattet wird. Ein seriöser Schätzer wird sich darauf einlassen.

Privatmann oder Sammler kauft

Wird häufig in Tageszeitungen beworben.

Damit soll vorgegaukelt werden, dass ja der Sammler mehr zahlt als der Händler da ja beim Direktverkauf an den Sammler keine Gewinnspanne anfällt. Hinter dieser Werbung steckt fast immer entweder ein Händler oder ein Schwarzhändler der auch nur Geld verdienen will. Auch hier hilft nur ein Preisvergleich. Man kann auch beim örtlichen Finanzamt oder Gewerbeamt des werbenden, angeblich privaten Aufkäufers, fragen ob dieser ein Gewerbe angemeldet hat.

Auch hier immer eine Quittung mit den bereits oben angegebenen Angaben schreiben lassen.  Das geht auch handschriftlich auf einem normalen Blatt Papier, ein Vordruck wird nicht benötigt. Auf jeden Fall bei einem geschäftsabschluss die Persönlichen Daten des angeblichen Sammlers oder Privatmannes festhalten.

Hausbesuche

Achten Sie darauf wen Sie zu sich nach Hause einladen. Wenn Sie sich einen Händler zu sich nach Hause einladen um Ihre Wertsachen in ruhe zu hause zu bewerten, achten Sie darauf, dass Sie nur jemanden nehmen der in Ihrer Stadt ein zumindestens bekannt ist und ein Ladengeschäft hat. Ein Händler mit einem Ladengeschäft ist eher wieder auffindbar wenn etwas passiert, als der anonyme "Privatemann oder Sammler Kauft alles" Typ aus der Zeitung von dem man nur eine Handynummer hat. Wenn ein Aufkäufer zu Ihnen nach hause kommt halten Sie das nicht vor Ihrer Familie geheim. Versuchen Sie auf jeden Fall immer eine Person ihres Vertrauens dabei zu haben. Überlegen Sie sich vorher was Sie verkaufen wollen und was nicht. Häufig wird versucht bei einem Hausbesuch den Anbietern, also ihnen, etwas abzuschwatzen was Sie gar nicht verkaufen wollten. Sie bieten einen Ring an und die olle Standuhr oder Vase wird verkauft. Das ist meinen Schwiegereltern mal passiert. Lassen Sie bei Hausbesuchen immer nur einen Aufkäufer in Ihre Wohnung. Wenn zwei erscheinen, kann einer ja im Auto oder der Gaststätte an der Ecke warten. Das ist Ihr gutes Recht und nicht im geringsten unhöflich. Lassen Sie sich den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zeigen, und schreiben Sie die Personendaten ab. Ein seriöser Händler wird keine Probleme damit haben.

Welche Dokumente benötige ich beim Goldverkauf?

Sie müssen Volljährig sein, und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Ausländische Mitbürger sollten noch eine Meldebescheinigung  vorlegen.

Ankaufbeleg oder Verkaufsquittung

Ein seriöser Aufkäufer wird immer einen Ankaufbeleg über den getätigten Goldankauf schreiben. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. In diesem Beleg sind Ankaufpreis, Art der angekauften Artikel, die Menge, die Adresse des Käufers und die Persönlichen Daten des Verkäufers enthalten. Sie als Verkäufer müssen den Beleg unterschreiben. das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können immer eine Kopie dieses Beleges verlangen. Der Aufkäufer muss ihnen diese auf Verlangen Ausfertigen. Wer sagt er benötigt keine Ankaufbelege, oder das ist unnötig handelt nicht korrekt. Vorsicht !

Fazit:

Wenn Sie Sich jetzt sachkundig gemacht haben und mit einer Vorstellung über den in etwa zu erwartenden Erlös zum Verkaufen losgehen, kann Ihnen eigentlich nichts mehr passieren. Sie kennen jetzt das annähernde Gewicht und auch in etwa den Goldgehalt ihres Schmuckstückes und wissen annähernd welchen Preis sie erlösen können. Sie können erkennen, ob der Aufkäufer fair oder unfair mit Ihnen umgeht. Bestehen Sie auf in den Zeitungen und anderen Medien beworbenen Preisen und Bonuszahlungen und lassen Sie sich die Preise vorrechnen. Lassen Sie sich auf keinen Fall irgendwelche Steuern abziehen, das ist immer Betrug, diese Steuern gibt es für diese art Geschäft nicht !

Bei Verkäufen von Privatpersonen an Händler werden keine Mehrwertsteuern oder Abgeltungssteuern fällig ! Sie wissen wie sie sich gegen die häufigsten Maschen wehren können. Vergessen Sie aber nie, dass der Goldhändler auch Geld verdienen muss. Übertriebene Preisvorstellungen sind leider auch ein Hindernis für ein für beide Seiten befriedigenden Geschäftsabschluss. Wenn Sie eine Preisvorstellung haben halten sie diese nicht geheim. 90 % aller gescheiterten Ankäufe resultieren aus der Weigerung des Verkäufers, dem Ankäufer die eigene Preisvorstellung mitzuteilen. Ein seriöser Aufkäufer wird ihnen auch sagen, wenn Sie bei Ihrer Preisvorstellung erheblich zu niedrig liegen.

Noch ein Ratgeber!

Vorsicht beim Münzenkauf im Internet

  • Viele sogenannte " Private Anbieter " aber auch einige gewerbliche schwarze Schafe versuchen  Ebay Käufer mit irreführenden Produktbeschreibungen auf Ihre Angebotsseite zu locken und dort mit verwirrenden Angaben zum Kauf überteuerter Artikel zu bewegen. 
  • Ich kenne mich nur im Bereich Münzen aus und kann nur auf Versuche eingehen dort Käufer zu übervorteilen.
  • Da viele dieser problematischen Angebote von sogenannten " Privaten Anbietern " eingestellt werden hat man als Käufer kaum eine Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen und sich einen eventuellen Schaden zu ersparen. 
  • Hier einge der häufigsten irreführenden Angebote:
  • Es werden sogenannte kleine San Marino Sätze angeboten die in Wirklichkeit aus italienischen Kleinmünzen bestehen.
  • San Marino Minisätze werden mit Italienischen Münzen versehen und als San Marino verkauft. Genau Lesen was in den Minisätzen enthalten ist.
  • Vatikan Sätze bestehen aus sogenannten Proben, die nichts als private Medaillen mit Münzcharakter sind. Das Anbieten dieser Stücke ist in Deutschland gesetzlich verboten.
  • Neuerdings werden auch sogenannte Proben der 2 Euro Münze Grace Kelly von Monaco angeboten. Diese Stücke haben keinen Sammlerwert. Der Stark überhöhte Preis für das echte Stück färbt leider auch auf diese Fantasieprodukte ab. Also bei diesen Münzen genau lesen und auf die exakte Artikelbeschreibung achten. 
  • In den Originalfoldern Vatikan, San Marino befinden sich Italienische Münzen. Formulierung : " Sie erhalten die Münzen mit denen Sie im Vatikanstaat bezahlen können ", oder: " ... die im Vatikanstaat im Umlauf sind." Diese Formulierungen gibt es auch für  Monaco allerdings dann mit Französischen Münzen.
  • Es wird  mit 100 Nebensätzen verschleiert, dass nur die Hülle ( Originalfolder ) des Vatikan Satzes verkauft wird.
  • Es wird immer wieder eine Medaille mit Goldapplikation, Münzen des Vatikan als Vatikan- Kursmünzensatz angeboten. Dieses Stück gibt es auch mit den Abbildungen von San Marino und Monaco Münzen.
  • Das Germanische Museum, und die anderen ersten 5 DM Stücke in Polierter Platte sind nur moderne Medaillen - Nachprägungen.
  • Es werden komplette Sätze abgebildet, zum Beispiel 5 x 200 Goldeuro, 5 x Kursatz PP, aber in der Beschreibung steht irgendwo versteckt, dass nur ein Stück davon in dieser Auktion verkauft wird.
  • Es werden die Etuis und Zertifikate der 100 und 200 Euro Gedenkmünzen der Bundesrepublik einzeln ohne Münzen angeboten.. In einem Nebensatz erfährt man, dass man nicht auf die Münze geboten hat sondern nur auf die Verpackung.
  • Goldfolien eigentlich nur vergoldetes Papier werden als Münzen oder Münzabbildungen mit sehr stark verklausulierten Beschreibungen angeboten.
  • Die Goldmark ist nur eine vergoldete DM und nicht die echte Goldmark.
  • Die Umschrift auf der Rückseite der echten Goldmark lautet: Deutsche Bundesbank und nicht wie auf den normalen Umlaufmünzen aus Kupfer/Nickel, Bundesrepublik Deutschland.
  • Es gibt keine echte Goldmark in der Herstellungsart Polierte Platte.
  • Es weden auch Minigoldmünzen und Medaillen ( 10 Gramm Deutsches Gold ) als Goldmark angeboten.
  • Teure Weimar und Kaiserreich  Münzen in Polierter Platte werden als Erbschaften oder Dachbodenfunde mit schlechten Abbildungen angeboten. Bei diesen Stücken handelt es sich häufig um moderne Nachprägungen mit Angabe der Jahreszahl. Das Foto ist mies um das eingeprägte Herstellungsdatum zu verschleiern.
  • Die Formulierung: " Ich verkaufe diese Münze als Nachprägung, Probe, Neuprägung " bedeutet fast immer: " diese Münze ist falsch ". Auf jeden Fall beim Anbieter nachfragen was da nun genau angeboten wird. Metall, Durchmesser und Geweicht sind genaue Echtheitsindikatoren. Es ist wichtig sich im Zweifelsfall bei teuren Münzen diese Angaben vor dem Kauf als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bestätigen zu lassen. Ein seriöser Händler wird damit keinerlei Probleme haben.
  • Die Sollgewichte deutscher Münzen finden Sie in allen gängigen Katalogen.
  • 5 Mark Münzen Kaiserreich mit Riffelrand sind immer falsch.
  • 5 Mark Goldmünzen Hamburg mit dem Münzzeichen W sind alle Fälschungen. Die Originalmünzen haben alle das Münzzeichen J !
  • 5 Mark Goldmünzen mit einem Münzzeichen das wie ein "G" aussieht sind zu 100 % Nachprägungen und somit falsch.
  • Es werden Münzsammlungen aus sogenannten Erbschaften oder Dachbodenfunden angeboten bei denen auf dem Angebotsfoto einige teure Stücke ( Goethe 5 Mark 1932, Germanisches Museum, 3 Mark Mansfeld 1915 ) oder ähnliches zu sehen sind.  Diese Stücke sind beigefügt um das Angebot zu " salzen " , es handelt sich zu 99% um Nachprägungen.

Das sind nur einige der häufigsten Versuche mit irreführenden Beschreibungen oder bewusst falschen Angaben höhere Preise für die eigenen Angebote zu erzielen. Es ist immer wichtig sich die Angebote genau durchzulesen eventuell beim Anbieter nachzufragen worum es sich genau handelt oder einen genauen Scan, auch der Rückseite von angebotenen Münzen, zu verlangen. Achten Sie auf das Widerrufsrecht, dass Ihnen gewerbliche Händler einräumen müssen. Dieses Recht bietet Ihnen einen gewissen Schutz vor Übervorteilung oder gar Betrug.